Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des SV Swisttal e.V.
Liebe Mitglieder,
auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.03.2024 konnte kein neuer Vorstand für den SV Swisttal gefunden werden. Für das Weiterbestehen des Vereins ist die Besetzung des geschäftsführenden Vorstands zwingend erforderlich. Wir bitten Sie daher um zahlreiches Erscheinen und Ihren ehrenamtlichen Einsatz für den Verein. Auf der Homepage des Vereins finden Sie die Tätigkeitsprofile der zu besetzenden Ämter.
Besonderer Hinweis zur Sparte Fußball:
Da bereits jetzt absehbar ist, dass der Verein in seiner aktuellen Struktur nicht fortgeführt werden kann, wurden im Nachgang zur Versammlung vom 21.03.2024 intensive Gespräche mit unserem Nachbarverein Hertha Buschhoven geführt. Im Ergebnis soll die Fußballjugend- und Seniorenabteilung vollständig an Hertha Buschhoven übertragen werden. Heißt, die Mannschaften sollen zum Saisonende beim SV Swisttal abgemeldet und zum 01.07.2024 bei Hertha Buschhoven angemeldet werden. Die Trainer der Mannschaften wurden informiert und tragen die Entscheidung aktuell mit. Die Details zum Wechsel wurden den Fußballspielenden über ihre jeweiligen Trainer mitgeteilt. Dies hat im ersten Schritt keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft im Verein, jedoch bitten wir, dass sich alle Fußballer*innen, zum 01.07.2024 in der jeweiligen Fußballabteilung von Hertha Buschhoven anmelden. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht beim SV Swisttal zum Saisonende, so dass beide Vereine sicherstellen, dass es zu keiner Doppelbelastung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2024 kommt.
Anpassung der Vereinssatzung:
Aufgrund der Änderung bei der Sparte Fußball und um die zukünftige Handlungsfähigkeit zu stärken, stehen folgende Anpassungen der Satzung zur Abstimmung:
§ 5 Mittelverwendung
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(2) Mittel des Vereins können im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO auch an andere ortsansässige, steuerbegünstigte Körperschaften zur Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 AO weitergegeben werden. Sofern jährlich nicht zweckgebundene Mittel über 10 % des Vereinsvermögens weitergeleitet werden sollen, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Hintergrund:
Wie auf der ordentlichen Jahreshauptversammlung berichtet, verfügt der Verein über ein erhebliches Vermögen. Ein Teil dieses Vermögens wurde zweckgebunden zum Wiederaufbau und zur Einrichtung des Sportlerheims gespendet bzw. zurückgestellt. Daneben sehen wir aufgrund der Übertragung der Fußballsparte uns verpflichtet, einen Teil der dadurch entstehenden Kosten der Hertha zu erstatten. Des Weiteren hat das Vereinsvermögen eine Höhe erreicht, die ausschließlich mit der Sparte Breitensport als Kostenstelle nicht vollständig investiert werden kann. Der Verein soll daher auch nach seiner Satzung die Möglichkeit haben, einen Teil seines Vermögens an andere Vereine zu spenden. Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass das Vereinsvermögen der Dorfgemeinschaft zugutekommt.
§ 15 Wahl des Vorstandes
(1) Der Vorstand besteht aus:
a. 1. Vorsitzende/n
b. 2. Vorsitzende/n
c. Geschäftsführer/in
d. stellvertretender/n Geschäftsführer/in (optional)
ec. Kassierer/in
f. stellvertretender/n Kassierer/in (optional)
g. Fußballobfrau/mann
hd. Breitensportobfrau/mann
i. Sozialwart/wärtin
j. Jugendleiter/in
e. ein/e oder mehrere Beisitzer/innen (optional)
(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer/in und einem/r Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zur Einzelvertretung befugt.
Hintergrund:
Aufgrund des Wechsels der Fußballsparte sind bestimmte Positionen im Vorstand nicht länger notwendig. Hierzu zählen der Fußballobmann und der Jugendleiter. Die Posten stellvertretender Geschäftsführer und stellvertretender Kassierer konnten bislang nie besetzt werden und sind für die künftige Vereinsstruktur nicht länger erforderlich. Die Tätigkeiten vom Geschäftsführer und Sozialwart sind weiter notwendig, allerdings nicht in dem bisherigen Ausmaß. Die Aufgaben sollen unter den gewählten Vorstandsmitgliedern aufgeteilt werden. Zudem soll künftig die Möglichkeit bestehen, Beisitzer in den Vorstand zu wählen. Dies soll eine Ergänzung zur Möglichkeit des Vorstands sein, Mitglieder mit Sonderaufgaben zu betrauen (§ 18 unverändert). Die Vertretungsregelung des geschäftsführenden Vorstands soll angepasst werden, um die Handlungsfähigkeit des Vereins zu stärken.
Die Mitgliederversammlung findet statt am
Donnerstag, 16.05.2024 um 19:30 Uhr im Dorfhaus Morenhoven
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Anträge, insbesondere Satzungsänderung
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen des Vorstandes
7. Wahl einer/s zweiten Rechnungs- und Kassenprüfers/in
8. Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Hallo!
Bin in unserem Wochenblättchen über einen Artikel über euren Sportverein gestolpert.
Ich wohne in Ludendorf und bin noch auf der Suche nach einer sportlichen Betätigung, wobei ich mich da noch nicht festgelegt habe. Leider habe ich auf der Internetseite keine Informationen gefunden, was ihr so anbietet.
Gibt es irgendwelche Infos?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Nicoleta Hüllen